Arbeitsweise
Ich bearbeite Ihre Verfahren gewissenhaft und stets mit einem Blick darauf, was auch wirtschaftlich und über den rein juristischen Tellerrand hinaus sinnvoll ist. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von mir in einem ersten Gespräch über Ihre Möglichkeiten beraten. Ich werde Ihr Anliegen juristisch und auch wirtschaftlich bewerten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten.
Ich wäge sorgfältig ab, ob ein Gerichtsprozess notwendig und sinnvoll ist oder ob sich alternative Wege finden lassen, um zu einem für Sie annehmbaren Ergebnis zu gelangen.
Ich wäge sorgfältig ab, ob ein Gerichtsprozess notwendig und sinnvoll ist oder ob sich alternative Wege finden lassen, um zu einem für Sie annehmbaren Ergebnis zu gelangen.
Beratungsfelder
Ich berate Sie gern in den folgenden Rechtsgebieten:
Ich sehe mich als juristische Generalistin und vergleiche dies gern mit der Tätigkeit einer Hausärztin. Ähnlich der Hausärztin gibt es Spezialgebiete, die nicht in meinen Expertisenbereich fallen (beispielsweise berate ich nicht im Familien- und Erbrecht). Sollte dies in Ihrem Verfahren der Fall sein, empfehle ich Ihnen selbstverständlich eine kompetente Kollegin bzw. einen Kollegen.
- Verkehrszivilrecht (z.B. Verkehrsunfälle mit Fahrzeugschäden, jedoch keine KfZ-Kaufvertragsangelegenheiten)
- Unfälle mit Personenschäden (im Verkehr, durch Tiere, etc.)
- Vertragsrecht (Verbraucherfragen)
- Forderungsmanagement
Ich sehe mich als juristische Generalistin und vergleiche dies gern mit der Tätigkeit einer Hausärztin. Ähnlich der Hausärztin gibt es Spezialgebiete, die nicht in meinen Expertisenbereich fallen (beispielsweise berate ich nicht im Familien- und Erbrecht). Sollte dies in Ihrem Verfahren der Fall sein, empfehle ich Ihnen selbstverständlich eine kompetente Kollegin bzw. einen Kollegen.
Kosten
Die anwaltlichen Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung honoriert.
Im Rahmen der ersten Beratung prüfe ich gern für Sie, ob die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite in Frage kommen. Bitte scheuen Sie sich auch nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur ein geringes Einkommen haben. Gegebenenfalls kann staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden! Für meine außergerichtliche Tätigkeit können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Im Gerichtsverfahren ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich.
Im Rahmen der ersten Beratung prüfe ich gern für Sie, ob die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite in Frage kommen. Bitte scheuen Sie sich auch nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur ein geringes Einkommen haben. Gegebenenfalls kann staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden! Für meine außergerichtliche Tätigkeit können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Im Gerichtsverfahren ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich.